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Fragenkatalog zur Vernehmlassungsvorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz

Wir sind nicht einverstanden mit der Nichtberücksichtigung der Bodensee-Thurtal-Strasse (BTS) im nächsten Ausbauschritt 2023 der Nationalstrassen.

Generelle Aspekte zur Vernehmlassungsvorlage

1. Sind Sie mit den Grundzügen der Vorlage einverstanden?

Wir sind nicht einverstanden mit der Nichtberücksichtigung der Bodensee-Thurtal-Strasse (BTS) im nächsten Ausbauschritt 2023 der Nationalstrassen.

2. Gibt es Themen, die Ihrer Ansicht nach zu wenig berücksichtigt wurden?

Die Nichtaufnahme der BTS in den Ausbauschritt 2023 – oder zumindest in das aktualisierte strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP) mit Realisierungshorizont 2030 – wäre ein Affront gegenüber dem Kanton Thurgau.
Das Anliegen einer klaren Mehrheit des Thurgauer Volks (Volksabstimmung vom 23. September 2012) darf nicht einfach übergangen werden. Die Projektreife der BTS ist sehr hoch, weshalb sie der Nationalrat bereits im März 2019 in den Bundesbeschluss zum Ausbauschritt 2019 aufgenommen hat.
Gegenwärtig bildet die N23 die Hauptachse durch den Kanton Thurgau. Ihr Ausbaustandard und ihre Linienführung entsprechen demjenigen einer Kantonsstrasse aus den 60er/70er-Jahren des letzten Jahrhunderts. Das ist sowohl verkehrs- als auch immissionsmässig völlig ungenügend, zumal der durchschnittliche Tagesverkehr (DTV) auf der Thurtalachse insbesondere für Ortsdurchfahrten sehr hoch ist (Amriswil Köpplishaus 22’209 Fahrzeuge pro Tag; Weinfelden Kreisel West 18’936) und auch weit höher ist als auf anderen Nationalstrassen (sogar auf solchen der ersten und zweiten Klasse).
Die baldige Entlastung durch die BTS ist bitter nötig, gehört der Thurgau doch zu einem der Kantone mit dem schweizweit höchsten Bevölkerungswachstum.

Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027 für den Betrieb und den Unterhalt sowie für den Ausbau im Sinne von Anpassungen

3. Ist der beantragte Umfang des Zahlungsrahmens Nationalstrassen 2024–2027 nachvollziehbar?

Keine Bemerkungen.

Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen

4. Ist das Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen in Bezug auf den Projektumfang vollständig?

Nein. Es ist absolut nicht nachvollziehbar, dass die BTS nicht im STEP Nationalstrassen enthalten ist.
Gemäss Erläuterndem Bericht (Vernehmlassung) zum nächsten Ausbauschritt 2023 will der Bundesrat die BTS vorerst nicht realisieren und «den Lösungsfächer noch einmal umfassend öffnen» und dabei «auch grundsätzliche Alternativen in die Überlegungen miteinbeziehen». Mit anderen Worten soll das Projekt auf die lange Bank geschoben werden, während 13 Milliarden Steuerfranken – auch aus dem Thurgau – andernorts in Strassenprojekte investiert werden.
Die im Erläuternden Bericht genannten Argumente gegen die BTS sind nicht nachvollziehbar – der Handlungsbedarf auf der Thurtal-Achse ist offensichtlich.
Der Ausbau der N23 (BTS) ist für den Kanton Thurgau von grösster Bedeutung. Die BTS würde das wachsende Verkehrsaufkommen endlich kanalisieren und Dörfer wie Städte vom übermässigen Verkehr entlasten. Bei der Planung der BTS kann zudem von einem integralen und vorbildlichen Verkehrs- und Raumentwicklungsprozess gesprochen werden.
Mit einem Aufschub des Projekts geriete der Thurgau weiter in den Rückstand, denn eine bedarfsgerechte Verkehrsinfrastruktur und gute Erreichbarkeiten sind für die Standortattraktivität und die Entwicklung des Kantons zentral. Umgekehrt würde die Zulieferung wichtiger Handels- und Industriegüter sowie landwirtschaftlicher Produkte in den Metropolitanraum Zürich zunehmend erschwert.

5. Wie beurteilen Sie die Zuteilung der Erweiterungsprojekte zu den Realisierungshorizonten und zum Ausbauschritt 2023?

Die BTS gehört in den nächsten Ausbauschritt 2023, zumindest aber in den darauffolgenden Ausbauschritt 2027 und in jedem Fall in das STEP Nationalstrassen.

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