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Vernehmlassung zum Gesetz über die öffentliche Statistik

Der betriebs- und volkswirtschaftliche Nutzen, das öffentliche Interesse und der Aufwand der statistischen Erhebungen müssen in einem gesunden Verhältnis zum Zweck stehen. «So viel wie notwendig, so wenig wie möglich!». Eine vorgängige Analyse worüber eine öffentliche Statistik anzulegen ist, muss mit grösster Sorgfalt vorgenommen werden, um nicht eine Flut von Informationen zu sammeln und die Dienststelle für Statistik unnötig aufzublähen. Keinesfalls kann es das Ziel sein, unsere Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, sowie Detaillisten mit statistischen Umfragen zu «beglücken» und zu administrativem Mehraufwand zu verpflichten.

Ob es dazu ein neues Gesetz braucht, ist zudem fraglich. Die SVP Thurgau ist kritisch neuen Gesetzen gegenüber und bestrebt, solche auf das absolute Minimum zu reduzieren.

Die SVP Thurgau lehnt ein neues Gesetz über die öffentliche Statistik ab. Es sind in diesem Fall keine Gründe ersichtlich, wie sich die Umstände geändert haben sollen, damit ein neues Statistik-Gesetz nötig ist. Die Mehrzahl der Kantone hat auch kein solches. Wir sind deshalb der Meinung, dass ein solches neues Gesetz unnötig ist, die Regelung auf Verordnungsstufe genüge und werden Nichteintreten verlangen.

 

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